KDL ist
eine exklusive Fördermassnahme des Kantons Aargau für die Aargauer Landwirtschaft. Der ALK steht zu diesem Zweck ein Rotationsfonds in der Höhe von rund 25 Millionen Franken zur Verfügung.
Zinslose oder
zinsgünstige Darlehen können für folgende Investitionen beantragt werden:
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Förderung einer Produktionsweise, die Gewässer,
Boden und Luft besonders schont oder das Tierwohl in besonderer Weise fördert.
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Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit
und von Gemeinschaftseinrichtungen, die der Rationalisierung sowie der Qualität und dem Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen.
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Aufstockung von landwirtschaftlichen Betrieben
zum Zweck der Rationalisierung oder zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.
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Erleichterung von Hofübernahmen (bei
Gesuchstellern älter als 35 Jahre).
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Landzukauf für Arrondierungszwecke.
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Erstellung von Anlagen zur Nutzbarmachung
hofeigener erneuerbarer Energiequellen.
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innerbetriebliche Massnahmen zwecks
Arbeitserleichterung und Förderung der Arbeitssicherheit,
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Überbrückungskredite für bundesrechtlich
unterstützte Strukturverbesserungen.
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betriebsnotwendige Trinkwasserfassungen,
Elektrizitätsanschlüsse und andere Erschliessungen.
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Umbau und die Sanierung von landwirtschaftlichen
Ökonomiegebäuden und von Gewächshäusern.
Wichtige Eintretenskriterien
Gesetzliche Grundlagen (Kanton)
- Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) vom 13. Dezember 2011
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALaV) vom 23. Mai 2012