Investitionskredit
ist eine Fördermassnahme des Bundes, welcher die Mittel zur Verfügung stellt. Mit dem Vollzug sind die Kantone beauftragt. Der ALK steht zu diesem Zweck ein Rotationsfonds in der Höhe von rund
125 Millionen Franken zur Verfügung.
Zinslose Darlehen können für
folgende Investitionen beantragt werden:
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Neubau, Erweiterung, Umbau und Sanierung
landwirtschaftlicher Ökonomiegebäude für die Tierhaltung und die pflanzenbauliche Produktion
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Neubau, Umbau und Sanierung landwirtschaftlicher
Wohnhäuser
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Starthilfe für Junglandwirtinnen und
Junglandwirte bis Alter 35
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Bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur
Diversifizierung des Betriebs
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Zukauf von Wohn- und Ökonomiegebäuden sowie Kauf
von Landwirtschaftsbetriebe durch Pächter
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Gemeinschaftliche Investitionen von mindestens 2
Landwirtschaftsbetrieben
Wichtige Eintretenskriterien
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Der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin muss
den Betrieb auf eigene Rechnung bewirtschaften.
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Der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin muss
über eine abgeschlossene landwirtschaftliche Grundausbildung verfügen (Landwirt EFZ, Bäuerin FA) oder mindestens drei Jahre erfolgreiche Betriebsführung
nachweisen können.
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Der Betrieb muss den Ökologischen
Leistungsnachweis ÖLN erbringen.
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Der Landwirtschaftsbetrieb muss nach der
Investition mindestens 1.0 Standard-Arbeitskräfte (SAK) ausweisen.
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Die Tragbarkeit und Finanzierbarkeit der
Investition muss nachgewiesen werden können.
Gesetzliche Grundlagen (Bund)
- Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) vom 29. April 1998
- Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) vom 2. November 2022