Forstliche Investitionskredite

Der Forstliche Investitionskredit ist eine Fördermassnahme des Bundes, welcher den Kantonen die Mittel zur Verfügung stellt. Der ALK steht zu diesem Zweck ein Rotationsfonds in der Höhe von rund 1 Million Franken zur Verfügung.

 

Zinslose Darlehen können für folgende Investitionen beantragt werden:

  • Anschaffung von Forstmaschinen
  • Bau von forstbetrieblichen Anlagen
  • Baukredite bis zum Eintreffen der Subventionen
  • Restkosten von subventionierten Arbeiten im Rahmen von Programmvereinbarungen und Einzelprojekten (Programme Schutzbauten, Schutzwald und Waldwirtschaft)

Höhe der Unterstützung

Das Merkblatt Investitionskredite in der Forstwirtschaft gibt einen detaillierten Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung und die Berechnungsweise der Darlehenshöhe.


Gesetzliche Grundlagen (Bund)

  • Bundesgesetz über den Wald vom 4. Okt. 1991

Gesetzliche Grundlagen (Kanton)

  • Waldgesetz des Kantons Aargau vom 1. Juni 1997