Betriebshilfedarlehen BHD

BHD ist eine Hilfsmassnahme, die auf Bundesrecht basiert und gemeinsam durch Bund und Kantone finanziert ist. Mit dem Vollzug sind die Kantone beauftragt. Der ALK steht zu diesem Zweck ein Rotationsfonds in der Höhe von rund 7 Millionen Franken zur Verfügung.

 

Zinslose Darlehen können für folgende Zwecke beantragt werden:

  • Überbrückung vorübergehender ausserordentlicher finanzieller Belastung im Betrieb und in der Familie des Bewirtschafters (Scheidung, Kündigung Privatdarlehen, Auflösung der Betriebsgemeinschaft, Auszahlung eines Wohnrechts usw.).
  • Verhinderung einer drohenden finanziellen Bedrängnis aufgrund von veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (präventiver Einsatz).
  • Umschuldung bestehender verzinslicher Schulden.
  • Erleichterung der Betriebsaufgabe: Umwandlung von bestehenden Investitionskrediten oder rückerstattungspflichtigen Beiträgen in zinslose Darlehen.

Wichtige Eintretenskriterien

Höhe der Unterstützung

Das Merkblatt BHD gibt einen detaillierten Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten.

 


Gesetzliche Grundlagen (Bund)

  • Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) vom 29. April 199
  • Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV) vom 26. November 2003

Gesetzliche Grundlagen (Kanton)

  • Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) vom 13. Dezember 2011
  • Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALaV) vom 23. Mai 2012