Die nicht rückzahlbaren Beiträge für bauliche Massnahmen werden je zur Hälfe durch Bund und Kanton finanziert. Die ALK ist mit der Abwicklung der Fördermassnahmen im Kanton Aargau beauftragt. Die Verfügbarkeit der Mittel richtet sich nach den jährlichen Budgetentscheiden des Bundes und des Kantons.
Unterstützte Investitionen in allen Zonen
Unterstützte Investitionen in der Hügel- und Bergzone
Wichtige Eintretenskriterien
Höhe der Unterstützung
Das Merkblatt Beiträge gibt einen detaillierten Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten und die jeweilige Beitragshöhe.
Baubeginn |
Mit dem Bau darf erst begonnen und Käufe dürfen erst getätigt werden, wenn die Beiträge rechtskräftig verfügt sind. Bereits getätigte oder begonnen Investitionen können nicht mehr unterstützt werden. |
Gesetzliche Grundlagen (Bund)
Gesetzliche Grundlagen (Kanton)